AGBs 

A) Allgemeines

Soweit keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen sind, gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen, Lieferungen und Leistungen die nachfolgenden Bedingungen. Auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte bleiben die Bedingungen im übrigen bestehen.

B) Angebot / Unterlagen

Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Verkäufer Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Bei Nichtzustandekommen oder Aufhebung des Auftrags sind sie auf Verlangen dem Verkäufer unverzüglich zurückzugeben; ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen.

Logos und Produktbezeichnungen sind eingetragene Warenzeichen und sind Eigentum ihrer Inhaber.

C) Widerrufsrecht

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie sind berechtigt, Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen.
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer gesetzlichen Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
Licht1.de
Menta-Soler GmbH
Robert-Bosch-Str.9
88499 Riedlingen

E-Mail: info@licht1.de
Fax: +49 (0)7371/9312-19

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung

Hinweise:

Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Ausnahmen gemäß § 312 d Abs. 4 BGB.

E) Preise

Ändern sich in der Zeit zwischen Auftragsbestätigung und Versand die Kosten und/oder der Leistungsumfang, so ist der Verkäufer berechtigt, den vereinbarten Preis der Änderung anzupassen.

Falls der Käufer von ihm zu erbringende Voraussetzungen nicht rechtzeitig schafft, hat er die dem Verkäufer hieraus entstehenden Mehrkosten zu tragen.

Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.

F) Zahlung, Zahlungsverzug

Die Rechnungen des Verkäufers sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger vom Verkäufer bestrittener Eigenansprüche des Käufers sind nicht statthaft.

Die Ablehnung von Schecks und wechseln hält sich der Verkäufer vor. Diskont und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers. Überschreitet der Käufer einen vereinbarten Zahlungstermin um mehr als 3 Wochen, so ist der Verkäufer berechtigt, Zinsen in Höhe von mindestens 5 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen.

Beim Zahlungsrückstand von mehr als 30 Tagen ist der Verkäufer nach vorausgegangener schriftlicher Mahnung berechtigt, sofortige Zahlung der gesamten Vertragssumme zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten und daneben Schadensersatz geltend zu machen.

Bei der Zahlart Bankeinzug wird der Rechnungsbetrag nach Bestelleingang abgebucht und die Ware am Tag der Abbuchung versandt. Wird die Lastschrift vom Käufer rückgängig gemacht, ohne schriftliche Mitteilung des Verkäufers mit der Bitte um Rückerstattung, sowie der Angabe eines Grundes, so sind die Gebühren der Rücklastschrift vom Käufer zu tragen.

G) Eigentumsvorbehalt

Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt gem. § 455 BGB mit nachstehenden Erweiterungen:

Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Ansprüche des Verkäufers gegen den Käufer Eigentum des Verkäufers.

Die Forderung des Käufers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware wird schon jetzt an den Verkäufer abgetreten. Nur mit dieser Maßgabe ist der Käufer zum Weiterverkauf der Liefergegenstände im regelmäßigen Geschäftsverkehr berechtigt, Zu anderer Verfügung über die Liefergegenstände insbesondere zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist der Käufer nicht berechtigt.

Der Käufer ist zur Einziehung der Forderung aus dem Weiterverkauf trotz der Vorausabtretung bis auf Widerruf ermächtigt. Die Einziehungsbefugnis des Verkäufers bleibt davon unberührt.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers. insbesondere Zahlungsverzug, ist der Verkäufer zur Rücknahme berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder Pfändung des Liefergegenstandes durch den Verkäufer gelten nicht als Vertragsrücktritt sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.

Die Verarbeitung oder Umbildung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände wird stets für den Verkäufer vorgenommen. Werden diese Gegenstände mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden verarbeitet oder zu einer einheitlichen Sache verbunden, so ist vereinbart, daß der Käufer dem Verkäufer das Miteigentum einräumt, das dem Wertverhältnis der von ihm gelieferten zu den anderen Gegenständen entspricht. Im übrigen gilt die gleiche Regelung wie bei dem unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstand.

Bei Auslandslieferungen bleiben die Liefergegenstände bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers, sofern dies nach den Gesetzen des Landes, in das die Liefergegenstände verbracht werden, zulässig ist. Wenn diese Gesetze keinen Eigentumsvorbehalt, jedoch andere Rechte in bezug auf die Liefergegenstände vorsehen, ist der Verkäufer berechtigt, alle diese Rechte in Anspruch zu nehmen. Der Käufer ist verpflichtet, an allen Rechtshandlungen mitzuwirken, mit denen der Verkäufer sein Eigentumsrecht schützen oder ähnliche Rechte an den Liefergegenständen bestellen kann.

H) Lieferzeit, Lieferverzögerung

Der Verkäufer ist bestrebt, angegebene Lieferzeiten pünktlich einzuhalten, eine Verpflichtung zur Einhaltung einer Lieferzeit übernimmt er nur durch eine ausdrückliche, schriftliche Lieferzeitgarantie. Auch in diesen Fällen verlängert sich die Lieferzeit angemessen, wenn von ihm nicht zu vertretende Umstände eine Verzögerung bedingen. Zu den von ihm nicht zu vertretenden Umständen gehören insbesondere unverschuldete Betriebsstörungen, Maßnahmen aufgrund von Arbeitskämpfen, Fehler in dem von ihm bezogenen Material, verspätete Zulieferung, höhere Gewalt. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen, wenn der Käufer nicht rechtzeitig die von ihm zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, Informationen und dergleichen beibringt, wenn eine vereinbarte Anzahlung nicht rechtzeitig eingeht, oder wenn er eine Änderung der technischen Ausführung wünscht. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zur ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk des Verkäufers verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

Teillieferungen sind zulässig.

Bei Nichteinhaltung der Lieferzeit aus vom Verkäufer zu vertretenden Gründen kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, falls er sich in Verzug befindet und eine angemessene Nachfrist schuldhaft nicht eingehalten hat. Der Rücktritt erstreckt sich nicht auf bereits gelieferte Gegenstände, die selbständig nutzbar sind. Weitergehende Ansprüche irgendwelchen Art sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen.

I) Gefahrübergang

Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Ware auf den Käufer über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Verkäufer noch andere Leistungen, z. B. die Versendungskosten, Anfuhr oder Aufstellung übernommen hat.

Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Käufer über, jedoch ist der Verkäufer verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Käufers die Versicherung zu bewirken, die dieser verlangt.

J) Abnahme, Abnahmeverzögerung

Der Käufer ist, nach erfolgter Lieferung und/oder Montage, wenn kein wesentlicher Mangel vorliegt, verpflichtet. nach Meldung der Abnahmebereitschaft den Liefergegenstand unverzüglich abzunehmen und das vom Verkäufer vorgesehene Abnahmeprotokoll zu unterschreiben. Die Rechte des Käufers aus Abschnitt L) bleiben von der Abnahme unberührt.

Verzögert sich die Abnahme aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, so gilt sie nach Ablauf einer Woche seit Meldung der Abnahmebereitschaft als erfolgt.

Hat der Käufer den Liefergegenstand in Betrieb genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von 3 Werktagen als erfolgt, falls sie nicht schon vorher erfolgt war.

K) Abnahmeprüfungen

Abnahmeprüfungen finden, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, beim Verkäufer statt. Eine etwaige Abnahmeprüfung im Werk des Käufers erfolgt im Beisein eines Mitarbeiters des Verkäufers auf Kosten des Käufers.

L) Haftung für Mängel

Für Mängel der Lieferung neuer Produkte, zu denen auch das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften gehört, haftet der Verkäufer unter Ausschluss weitergehender Ansprüche wie folgt:

Alle diejenigen Teile sind vom Verkäufer unentgeltlich nach seiner im billigen Ermessen liegenden Wahl innerhalb angemessener Frist auszubessern oder neu zu liefern, die innerhalb von 6 Monaten seit Abnahme nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes - insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Materialien oder mangelhafter Ausführung - unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt werden; Verschleißteile und Verbrauchsmaterial sind von dieser Haftung ausgenommen. Die Feststellung solcher Mängel ist dem Verkäufer unverzüglich schriftlich zu melden. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.

Verzögern sich Versand, Montage, Inbetriebnahme oder Abnahme ohne Verschulden des Verkäufers, so erlischt die Haftung spätestens 12 Monate nach Gefahrübergang.

Das Recht des Käufers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt der rechtzeitigen Rüge in 6 Monaten, frühestens jedoch mit Ablauf der Gewährleistungsfrist.

Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die daraus entstanden sind, dass der Käufer

a) sich weigert, den gemeldeten Mangel durch den Verkäufer feststellen und beseitigen zu lassen oder

b) versucht hat, den Mangel durch eine unsachgemäß ausgeführte Reparatur zu beseitigen oder

c) abweichend von den Konstruktionen und Vorschlägen des Verkäufers seine Ausführung nach seinen Anweisungen oder mit einem von ihm gelieferten Material verlangt oder

d) die Montage selbst durchgeführt hat.

Für die Ersatzware und die Ausbesserung laufen keine besonderen Gewährleistungsfristen. Der Ablauf der Gewährleistungsfrist ist während der Nachbesserungsarbeiten gehemmt.

Der Verkäufer ist zur Beseitigung von Mängeln so lange nicht verpflichtet, als der Käufer seine Verpflichtungen nicht erfüllt.

Ausgeschlossen sind weitere Ansprüche des Käufers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, es sei denn, dass diese durch den Verkäufer oder seine Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht sind.

Für gebrauchte Waren wird keine Gewähr übernommen.

M) Haftung für Nebenpflichten

Wenn durch das Verschulden des Verkäufers die gelieferte Ware vom Käufer infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss liegenden Vorschlägen und Beratungen sowie die anderen vertraglichen Nebenverpflichtungen - insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Käufers die Regelungen der Abschnitte L) und N) entsprechend.

N) Recht des Käufers auf Rücktritt und sonstige Haftung des Verkäufers.

Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn dem Verkäufer die gesamte Leistung vor Gefahrübergang unmöglich wird. Dasselbe gilt bei Unvermögen des Verkäufers. Der Käufer kann auch dann vom Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Bestellung gleichartiger Gegenstände die Ausführung eines Teils der Lieferung der Anzahl nach unmöglich wird und er ein berechtigtes Interesse hat an der Ablehnung einer Teillieferung; ist dies nicht der Fall, so kann der Käufer die Gegenleistung entsprechend mindern.

Liegt ein Leistungsverzug im Sinne des Abschnittes G) der Lieferbedingungen vor, und gewährt der Käufer dem in Verzug befindlichen Verkäufer eine angemessene Nachfrist mit der ausdrücklichen Erklärung, daß er nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Leistung ablehne und wird die Nachfrist nicht eingehalten, so ist der Käufer zum Rücktritt berechtigt.

Tritt die Unmöglichkeit während des Annahmeverzuges oder durch verschuldendes Käufers ein, so bleibt dieser zur Gegenleistung verpflichtet.

Der Käufer hat ferner ein Rücktrittsrecht, wenn der Verkäufer eine ihm Gestellte angemessene Nachfrist für die Ausbesserung oder Ersatzlieferung bezüglich eines von ihm zu vertretenden Mangels im Sinne der Lieferbedingungen durch sein Verschulden fruchtlos verstreichen läßt. Das Rücktrittsrecht des Käufers besteht auch bei Unmöglichkeit oder Unvermögen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch den Verkäufer.

Ausgeschlossen sind alle anderen weitergehenden Ansprüche des Käufers, insbesondere auf Wandlung, Kündigung oder Minderung sowie auf Ersatz von Schäden irgendwelchen Art und zwar auch von solchen Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, es sei denn, dass diese durch den Verkäufer oder seine Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht sind.

O) Anwendbares Recht

Der Vertragsabschluß, Inhalt, Auslegung und Ergänzung des Vertrages beurteilen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die einheitlichen Haager Kaufrechtsabkommen vom 1. Juli 1964 finden keine Anwendung.

P) Gerichtsstand

Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Käufer Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Sitz des Verkäufers zuständig ist, Der Verkäufer ist auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen.

Stand: 9.07.2010